Interessantes
- UN-Klimarat IPCC (englisch)
- UN Klimasekretariat (deutsch)
- EU-Webseite: Anpassung an Klimawandel (engl.)
- Global Compact
- UN-Millenniumserklärung 2000
Materialien der Wiener Stadtwerke zur Nachhaltigen Entwicklung:
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Global
Nachhaltigkeit – eine globale Herausforderung
Klimaschutz und Entwicklung hängen eng zusammen. Dies wurde bereits in den 1980er Jahren erkannt und führte zu dem Konzept der Nachhaltigen Entwicklung. Diese kann nur durch internationale Zusammenarbeit und Vereinbarungen verwirklicht werden. Die Klimaschutzkonvention von Rio 1992 und das Kyoto-Protokoll von 1997 sind deshalb genau wie die Millenniumsziele der Vereinten Nationen (United Nations, UN) oder der Global Compact Schritte in die richtige Richtung. Doch es bleibt viel zu tun und die Zeit ist knapp geworden.
Mit fortschreitender Industrialisierung in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhundert nahm die Gefährdung der natürlichen Umwelt durch Vergiftung und Zerstörung globale Ausmaße an. Zugleich drohte eine Überbevölkerung des Planeten. 1972 veröffentlichte der Club of Rome die Studie „Die Grenzen des Wachstums“, in Stockholm fand die erste UN-Umweltkonferenz statt, und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) wurde gegründet. Die Warnungen von ExpertInnen vor einem Klimawandel mehrten sich. Die UN setzten die nach ihrer Vorsitzenden benannte Brundtland-Kommission ein, die die Folgen von Umweltzerstörung und Überbevölkerung untersuchen und Gegenmaßnahmen vorschlagen sollte. Mit der Veröffentlichung des Brundtland-Report 1987 erreichte die Diskussion um den Klimawandel eine breitere Öffentlichkeit – und entfaltete schließlich auch politische Wirkung.
Die Kommission unter der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland entwickelte damals das Leitbild einer „nachhaltigen Entwicklung“. Ihre Definition ist bis heute aktuell:
"Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen. Die Forderung, diese Entwicklung dauerhaft zu gestalten, gilt für alle Länder und Menschen."
Brundtland-Kommission, 1987
Rio und Kyoto: Meilensteine der nachhaltigen Entwicklung
Die Vorschläge und Forderungen der Brundtland-Kommission führten schließlich 1992 zur ersten weltweiten UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio, dem so genannten Erdgipfel. Dort wurde unter anderem die Klimaschutzkonvention verabschiedet, die 1994 in Kraft trat und mittlerweile von mehr als 180 Staaten ratifiziert worden ist. Zudem sorgten 108 Staatsoberhäupter, rund 10.000 Delegierte aus 178 Staaten und zahlreiche JournalistInnen und VertreterInnen nicht-staatlicher Organisationen dafür, dass das Thema nachhaltige Entwicklung schlagartig in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit rückte.
In den Folgejahren fanden verschiedene Konferenzen der Vertragsparteien zur Klimaschutzkonvention statt, die dritte davon 1997 in Kyoto (Japan). Dort wurden dann erstmals rechtsverbindliche Selbstverpflichtungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen vereinbart. Das Kyoto-Protokoll legt fest, dass die Industrieländer ihre Emissionen bis 2012 um mindestens 5,2 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 senken müssen. In Kraft treten sollte das Protokoll aber erst, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 Prozent der CO2-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert hätten. Letztere Bedingung wurde erst 2005 durch die Vertragsunterzeichnung durch Russland erfüllt. Mittlerweile haben 189 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Japan, sowie wichtige Entwicklungs- und Schwellenländer wie Brasilien, China, Mexiko, Indien, Südafrika und Südkorea. Nach langem Zögern hat auch Australien das Kyoto-Protokoll 2007 ratifiziert. Damit sind die USA das einzige verbleibende Industrieland, das die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls weiterhin ablehnt.
Die Millenniumsziele: Halbierung der weltweiten Armut
Vor dem Hintergrund weiter zunehmender Verarmung in vielen Entwicklungsländern, der anhaltenden Benachteiligung von Frauen in vielen Staaten und einer weiter zunehmenden Umweltzerstörung haben die Vereinten Nationen im Jahr 2000 auf dem Millenniumsgipfel in New York acht so genannte Millenniumsziele vereinbart, die bis 2015 erreicht werden sollen. Oberstes Ziel ist es, die Globalisierung gerecht, sozial und ökologisch zu gestalten und Hunger, Armut und Chancenlosigkeit zu bekämpfen.
Die acht Millenniumsziele sind:
- Bekämpfung von extremer Armut und Hunger
- Primärschulbildung für alle
- Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frauen
- Senkung der Kindersterblichkeit
- Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter
- Bekämpfung von HIV / AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung
Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben zugesagt, sich für das Erreichen dieser Ziele bis 2015 zu engagieren. Bei der Umsetzung spielen auch die Kommunen eine bedeutende Rolle. Sie können die Verwirklichung auf lokaler Ebene unterstützen und dazu beitragen, dass die Ziele eine große Aufmerksamkeit erfahren. Die Wiener Stadtwerke wollen dazu im Rahmen ihrer Möglichkeiten beitragen.
Hier können Sie die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom September 2000 im Wortlaut lesen.
Der Global Compact: Zehn Prinzipien für die Wirtschaft
1999 forderte der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos die SpitzenvertreterInnen der weltweit führenden Wirtschaftsunternehmen auf, einen „Globalen Pakt“ (Global Compact) einzugehen, mit dem Ziel, neun Grundsätze aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz als Minimalstandard in ihren Unternehmen zu verankern und weltweit voranzutreiben.
"Specifically, I call on you – individually through your firms, and collectively through your business associations – to embrace, support and enact a set of core values in the areas of human rights, labour standards, and environmental practices."
2004 wurde das Antikorruptionsprinzip als zehnter Grundsatz eingeführt.
Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, müssen:
- den Schutz der international verkündeten Menschenrechte unterstützen und respektieren. und
- sicherstellen, dass sie selbst nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken.
- das Recht ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren, respektieren sowie deren Recht auf Tarifverhandlungen effektiv anerkennen.
- alle Formen von Zwangsarbeit bzw. Fronarbeit ausschließen.
- an der tatsächlichen Abschaffung von Kinderarbeit mitwirken.
- jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf beseitigen.
- den Vorsorgeansatz gegenüber Umweltgefährdungen unterstützen.
- Initiativen zur Förderung größeren Umweltverantwortung ergreifen.
- die Entwicklung und die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
- Korruption jeglicher Art, einschließlich Erpressung und Bestechung, entgegentreten.
Inzwischen sind über 8.000 Unternehmen dem Pakt beigetreten – darunter auch die Wiener Stadtwerke als eines von 29 österreichischen Unternehmen. Wir veröffentlichen jährlich einen GC-Fortschrittsbericht (Communication on Progress). Den aktuellen Fortschrittsbericht finden Sie hier.
Die Webseite des UN-Global Compact erreichen Sie hier.

