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Konzern-Nachhaltigkeits-
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Arbeitssicherheit
Sicher am Arbeitsplatz
Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel. Darum Unternehmen die Wiener Stadtwerke alles, um allfällige Risiken für die Beschäftigten zu minimieren.
Die Wiener Stadtwerke halten sich an alle gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und ergänzen sie darüber hinaus durch eigene Maßnahmen und Vorschriften. Das bedeutet unter anderem, dass in jedem Konzernunternehmen Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen arbeiten. Ein konzernübergreifender Arbeitskreis der Sicherheitsfachleute – „Sicherheitsbeirat“ – trifft sich zweimal jährlich zum Erfahrungsaustausch.
Unternehmungen der Wiener Stadtwerke mit Arbeitsschutzmanagementsystemen verfügen über intern vorgeschriebene Systeme, die „Beinahe-Unfälle“ erfassen und melden. ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte untersuchen gemeinsam jeden einzelnen Fall, ermitteln die Ursachen und entwickeln darauf aufbauend Strategien und Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung. Gesetzliche Vorschriften und Novellen zum Thema Sicherheit werden regelmäßig an die MitarbeiterInnen kommuniziert. Wichtige Informationen – etwa die Pandemiepläne der Konzernunternehmen – werden regelmäßig überprüft und sind bei Bedarf im Wiener Stadtwerke Intranet abrufbar.
Tätigkeitsspezifische Sicherheitsmaßnahmen
Für bestimmte Tätigkeiten werden spezifische Maßnahmen durchgeführt. Dazu gehören:
- Höhentauglichkeitsuntersuchungen bei MitarbeiterInnen, die Arbeiten auf Dächern, Masten und Kränen zu verrichten haben.
- Fahrsicherheitstrainings für unsere FahrerInnen der Wiener Linien.
- Brandschutzübungen bei MitarbeiterInnen, die Arbeiten mit brennbaren Arbeitsstoffen zu verrichten haben.
Kennzahlen zur Arbeitssicherheit
Das hohe Niveau der Arbeitssicherheit lässt sich auch in Zahlen ausdrücken. So gab es in den letzten sechs Jahren keinen einzigen Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang.
In 2010 wurde mit der Harmonisierung der Arbeitssicherheitskennzahlen für das interne Reporting und die externe Berichterstattung begonnen. Während bislang alle intern gemeldeten Arbeitsunfälle samt Wegunfälle in die Konzernkennzahlen eingerechnet wurden, wird nun der Fokus auf die Entwicklung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Dienst gelegt. Wegunfälle werden also nicht mehr bei der externen Berichterstattung eingerechnet. Meldepflichtig sind alle Arbeitsunfälle, die mehr als drei unfallbedingte Fehltage nach sich ziehen. Diese Unfälle müssen an die Unfallversicherungsträger und Arbeitsinspektorate gemeldet werden.
Die Unfallhäufigkeit beziehen wir nun auf 1000 MitarbeiterInnen. Die Entwicklung der Unfallschwere beobachten wir anhand der durchschnittlichen unfallbedingten Fehltage je Unfall, beides bezogen auf die meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Dienst.
Diese nun verwendete Abgrenzung wird in den meisten österreichischen Branchenstatistiken zugrunde gelegt. Somit sind die untenstehenden Unfallzahlen nicht mehr mit den früher veröffentlichten Konzernwerten vergleichbar. Aufgrund dieser Umstellungen hat sich im Nachhaltigkeitsteil des integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts 2010 noch ein Fehler eingeschlichen. In 2010 gab es tatsächlich 496 und nicht 520 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Dienst.
Kennzahlen zur Arbeitssicherheit | 2010 | 2009 | 2008 |
Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle im Dienst | 496 | 425 | 437 |
Unfallrate (je 1000 MitarbeiterInnen*) | 31,2 | 27,1 | 28,3 |
Unfallschwere (Fehltage je meldepflichtigem Unfall) | 21,9 | 24,0 | 23,3 |
* exkl. KarenzurlauberInnen und Präsenz- und Zivildiener; inkl. Lehrlinge

