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Konzern-Nachhaltigkeits-
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Altersvorsorge
Gut versorgt im Alter
Auch nach Beendigung ihrer Berufstätigkeit können sich unsere MitarbeiterInnen auf uns verlassen. Denn wir gewährleisten eine ausreichende Pensionsvorsorge und geben unseren Beschäftigten die Möglichkeiten, deren Höhe mitzugestalten.
Wir sehen es als Teil unserer sozialen Verantwortung an, unseren MitarbeiterInnen eine ausreichende Altersvorsorge zu ermöglichen. Bereits im Kollektivvertrag der Wiener Stadtwerke haben wir deshalb ein betriebliches Pensionskassenmodell zugesichert. Durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung sowie dem Beitritt zu einer Pensionskasse konnte die Pensionskassenregelung der Wiener Stadtwerke erfolgreich umgesetzt werden.
Bei dem beitragsorientierten Modell leisten die Wiener Stadtwerke für jedeN BeschäftigteN eine laufende Zahlung an die Pensionskasse. Die Höhe des Beitrags bemisst sich dabei vor allem am monatlichen Bruttogrundgehalt. Die MitarbeiterInnen haben zudem die Möglichkeit, einen Teil ihres Einkommens zusätzlich in die Pensionskasse einzuzahlen. Die Wiener Stadtwerke unterstützen diese freiwillige Aufstockung durch eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages. Diese Pensionskassenregelung gilt ab einer ununterbrochenen Dienstzeit von einem Jahr. In Zeiten, in denen MitarbeiterInnen kein Entgelt beziehen (z.B. Karenz, Präsenzdienst), leisten die Wiener Stadtwerke keinen Pensionskassenbeitrag.
Geht einE BeschäftigteR in den Ruhestand, leistet die Pensionskasse von da ab direkte Zahlungen an sie oder ihn. Dies gilt auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Die Höhe der Zahlungen ergibt sich aus dem angesammelten Guthaben in der Pensionskasse, also aus den geleisteten Arbeitgeberbeiträgen und den freiwilligen ArbeitnehmerInnenbeiträgen. Im Falle eines Ablebens werden die Ansprüche auf die Hinterbliebenen übertragen. Eine Pensionskassenregelung für BeamtInnen und Vertragsbedienstete wurde 2009 fertig gestellt.

